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Methodik

Hier steht, wie jeder Rechner auf dieser Website rechnet, welche Gesetzesstellen er anwendet und was er bewusst nicht abbildet.

Rechtsstand: Arbeitszeitgesetz (ArbZG), zuletzt geändert durch Art. 52 des Gesetzes vom 23.10.2024; Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG); Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Letzte Prüfung: 26.09.2026. Die geplante ArbZG-Reform 2026 ist nicht berücksichtigt, solange sie nicht in Kraft ist.

Grundsätze

  • Ganze Minuten: Alle Zeiten werden intern als ganze Minuten gerechnet. Erst die Anzeige in Dezimalstunden wird auf zwei Stellen kaufmännisch gerundet. So entstehen keine Rundungsfehler beim Addieren.
  • Mitternacht: Liegt das Ende vor oder auf dem Beginn, wird das Ende dem Folgetag zugeordnet (+1.440 Minuten). Schichten über 24 Stunden sind nicht vorgesehen.
  • Arbeitszeit = Anwesenheit − Pausen (§ 2 Abs. 1 ArbZG). Rüst-, Umkleide- und Wegezeiten sind nur enthalten, wenn Sie sie in Beginn/Ende einrechnen.
  • Keine Speicherung: Die Berechnung läuft per JavaScript in Ihrem Browser. Eingaben stehen im Adressfragment (nach „#“), das Browser beim Seitenabruf nicht an den Server senden.

Gesetzliche Pause (§ 4 ArbZG, § 11 JArbSchG)

Die vorgeschriebene Pause P(A) hängt von der Arbeitszeit A ohne Pausen ab:

Erwachsene:   P(A) = 0 für A ≤ 6:00 h;  30 min für 6:00 < A ≤ 9:00;  45 min für A > 9:00
Jugendliche:  P(A) = 0 für A ≤ 4:30 h;  30 min für 4:30 < A ≤ 6:00;  60 min für A > 6:00

Prüfung eingegebener Pausen: Nur Abschnitte von mindestens 15 Minuten zählen als Ruhepause. Kürzere Unterbrechungen werden von der Anwesenheit abgezogen (Sie haben in der Zeit nicht gearbeitet), gelten für die Prüfung aber als Arbeitszeit. Die Pause ist ausreichend, wenn die Summe der anrechenbaren Abschnitte ≥ P(Anwesenheit − anrechenbare Pausen) ist.

Lage der Pause: Haben alle anrechenbaren Pausen eine Uhrzeit, berechnet der Rechner den längsten Arbeitsblock zwischen Beginn, Pausen und Ende und vergleicht ihn mit 6:00 h (Jugendliche 4:30 h). Ohne Uhrzeiten wird dieser Punkt nicht geprüft und als Hinweis angezeigt.

Kleinste zulässige Pause bei gegebener Anwesenheit G (Option „automatisch“, Feierabend-Rechner, Wochenrechner):

p* = min { p : (p = 0 oder p ≥ 15) und p ≥ P(G − p) }

Für Erwachsene ergibt das:

Anwesenheit Gp*
≤ 6:00 h0
6:01 – 6:14 h15 min
6:15 – 6:30 hG − 6:00
6:31 – 9:30 h30 min
9:31 – 9:44 hG − 9:00
≥ 9:45 h45 min

Der Feierabend-Rechner geht umgekehrt vor: Er kennt die gewünschte Arbeitszeit A und setzt P(A) an.

Tageshöchstarbeitszeit (§ 3 ArbZG, § 8 JArbSchG)

Bis 8:00 h: zulässig. Über 8:00 bis 10:00 h: Hinweis auf den erforderlichen Ausgleich (6 Monate/24 Wochen) und die Aufzeichnungspflicht nach § 16 Abs. 2. Über 10:00 h: Verstoß. Jugendliche: über 8:00 h Hinweis (§ 8 Abs. 2a), über 8:30 h Verstoß. Ob der Ausgleich tatsächlich erreicht wird, kann ein Tagesrechner nicht beurteilen.

Nachtzeit (§ 2 Abs. 3, 4 ArbZG)

Berechnet wird die Überschneidung der Anwesenheit mit dem Fenster 23:00–6:00 Uhr (Bäckereien/Konditoreien 22:00–5:00 Uhr), abzüglich Pausen mit bekannter Uhrzeit. Mehr als 120 Minuten gelten als Nachtarbeit. Zuschläge und deren Steuerfreiheit berechnet die Website nicht.

Ruhezeit (§ 5 ArbZG, § 13 JArbSchG)

Frühester Beginn = Arbeitsende + 11:00 h (wahlweise 10:00 h nach § 5 Abs. 2, 12:00 h für Jugendliche oder ein eigener Tarifwert). Der Ruhezeit-Rechner verwendet echte Datumswerte Ihres Geräts, sodass die Zeitumstellung berücksichtigt wird. Der Tages- und der Wochenrechner rechnen ohne Datum; in der Nacht der Zeitumstellung weicht deren Ergebnis um eine Stunde ab.

Woche

Wochensumme = Summe der Tageswerte. Prüfungen: je Tag Pause und Höchstarbeitszeit; zwischen aufeinanderfolgenden Tagen die Ruhezeit (Beginn Folgetag − Ende Vortag); über 48 h Hinweis auf den Durchschnitt, über 60 h Verstoß (6 Werktage × 10 h); Sonntag Hinweis auf §§ 9–11. Die Ruhezeit zwischen Sonntag und dem Montag der Folgewoche wird nicht geprüft.

Zeitkonto

Soll = (Arbeitstage − Abwesenheitstage) × Wochen-Soll ÷ Arbeitstage pro Woche
Saldo = Übertrag + (Ist − Soll) − ausbezahlte Stunden

Der optionale Wert der Überstunden ist (Ist − Soll) × Stundenlohn × (1 + Zuschlag), nur für positive Differenzen, brutto.

Umrechnung und Monatsfaktor

Dezimalstunden = Minuten ÷ 60
Monatsstunden  = Wochenstunden × 52 ÷ 12
Urlaub anteilig = Urlaub Vollzeit × Tage Teilzeit ÷ Tage Vollzeit
Gesetzlicher Mindesturlaub = 24 Werktage × Arbeitstage ÷ 6   (§ 3 BUrlG)

Stundenzettel (Monat)

Soll       = Arbeitstage des Monats ohne Feiertage × Soll pro Tag
Gutschrift = Urlaubs-/Krankheitstage an Arbeitstagen × Soll pro Tag
Saldo      = Ist + Gutschrift − Soll

Feiertage: bundesweite und landesweit geltende Feiertage je Bundesland; Ostern nach dem gregorianischen Algorithmus (Meeus/Jones/Butcher), bewegliche Feiertage relativ dazu, Buß- und Bettag als Mittwoch vor dem 23. November. Nur örtlich geltende Feiertage sind nicht enthalten. Ruhezeiten zwischen den Tagen werden ohne Zeitumstellung gerechnet.

Schichtplan-Prüfer

Jede Schicht wird mit echtem Datum im lokalen Zeitraum Ihres Geräts angelegt; Ruhezeiten sind tatsächlich verstrichene Minuten (Zeitumstellung berücksichtigt). Pausen und 10-Stunden-Grenze wie beim Tagesrechner. Wochensummen je ISO-Kalenderwoche des Schichtbeginns. Ersatzruhetag (§ 11 Abs. 3 ArbZG): Für jeden Sonntag mit Arbeit wird ein freier Werktag (Mo–Sa, kein Feiertag, keine Schicht) höchstens 13 Tage davor oder danach gesucht, für Feiertagsarbeit höchstens 55 Tage; jeder freie Tag wird nur einmal zugeordnet (zuerst die Sonntage mit dem kürzeren Zeitraum). Liegt der Suchzeitraum teilweise außerhalb des Plans und findet sich kein Tag, erscheint ein Hinweis statt eines Verstoßes.

Ausgleichszeitraum

Werktage     = Wochen × 6 − Abwesenheitstage
Kontingent   = Werktage × 8 h
Durchschnitt = Summe der eingetragenen Wochen ÷ deren Werktage
Restbudget   = Kontingent − Summe

Urlaub, Krankheit und Feiertage werden als neutrale Tage aus dem Nenner genommen (Art. 16 Buchst. b RL 2003/88/EG). Leere Wochen gelten als zukünftig. Zusätzlich: je Woche höchstens 60 h bzw. 10 h je verbleibendem Werktag.

Nachtarbeit und § 3b EStG

Nachtstunden  = Arbeitsminuten (ohne Pause mit Uhrzeit) im gewählten Fenster
Zuschlag      = Nachtstunden × Lohn × Satz
steuerfrei ≤  Σ Minuten in Fenster ∩ 20–6 Uhr × min(Lohn; 50 €) × min(Satz; 25 %)
              (0–4 Uhr: min(Satz; 40 %), wenn die Schicht vor 0 Uhr beginnt)
beitragsfrei ≤ dasselbe mit min(Lohn; 25 €)   (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 SvEV)

Minijob

Monatsbudget  = (603 € × Monate − Einmalzahlungen) ÷ Monate
Stunden/Monat = Monatsbudget ÷ Stundenlohn   (auf ganze Minuten abgerundet)
Stunden/Woche = Stunden/Monat × 3 ÷ 13

Verdienstgrenze 603 € und Mindestlohn 13,90 € gelten ab 01.01.2026 (§ 8 Abs. 1a SGB IV, Mindestlohnanpassungsverordnung). Beide Werte stehen zentral im Code und werden zum Jahreswechsel angepasst.

Was die Rechner nicht abbilden

  • Abweichungen durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung (§§ 7, 12 ArbZG) – außer dem eigenen Ruhezeit-Wert.
  • Sonderregeln für Fahrpersonal (§ 21a ArbZG), Seeleute, Luftfahrt, Bergbau, Beamte.
  • Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft.
  • Nur örtlich geltende Feiertage (z. B. Mariä Himmelfahrt in Teilen Bayerns).
  • Sonntags- und Feiertagszuschläge nach § 3b EStG.
  • Arbeitszeitrecht in Österreich und der Schweiz.

Die Ergebnisse sind Rechenhilfen und keine Rechtsberatung. Wer die Rechner pflegt, steht unter Über uns. Wenn Sie einen Fehler finden, schreiben Sie uns über die Kontaktseite; Korrekturen dokumentieren wir hier mit Datum.

Änderungsprotokoll

  • 26.09.2026 – Erstveröffentlichung.
  • 26.09.2026 – Neu: Stundenzettel, Schichtplan-Prüfer, Ausgleichszeitraum-, Nachtarbeit- und Minijob-Rechner.

Quellen