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Nachtarbeit-Rechner

Wie viele Stunden Ihrer Schicht fallen in die Nacht? Der Rechner zeigt die Nachtstunden, ob Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes vorliegt, und – mit Stundenlohn und Zuschlagssatz – wie viel Zuschlag Ihnen zusteht und wie viel davon höchstens steuerfrei ist.

6:30 h Nachtstunden
Arbeitszeit netto
7:30 h
davon 23–6 Uhr (ArbZG)
6:30 h
davon 20–6 Uhr (§ 3b)
–
Zuschlag je Schicht
–
davon max. steuerfrei
–
davon max. beitragsfrei
–
Zuschlag im Monat
–

    Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser; Eingaben werden nicht an einen Server übertragen. Keine Rechtsberatung – Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können abweichen. So rechnen wir.

    Was berechnet der Nachtarbeit-Rechner?

    Der Rechner ermittelt, wie viele Stunden einer Schicht in die Nacht fallen – und zwar für drei verschiedene Zwecke, die im Alltag ständig verwechselt werden: den Arbeitsschutz nach dem Arbeitszeitgesetz, den Zuschlag laut Tarif- oder Arbeitsvertrag und die Steuerfreiheit dieses Zuschlags nach § 3b EStG. Mit Stundenlohn und Zuschlagssatz zeigt er außerdem den Zuschlag in Euro und den Teil davon, der höchstens steuer- und beitragsfrei sein kann.

    Gedacht ist er für alle, die nachts arbeiten und ihre Abrechnung verstehen oder eine Schicht vorab durchrechnen wollen.

    Warum Nachtstunden gesondert berechnen?

    • Drei Zeitfenster, drei Ergebnisse: Eine Schicht von 22 bis 6 Uhr hat nach ArbZG 7 Nachtstunden, nach vielen Tarifverträgen 8, nach § 3b EStG ebenfalls 8 – abzüglich der Pause.
    • Die 40-%-Regel: Zwischen 0 und 4 Uhr ist ein höherer Zuschlag steuerfrei, aber nur, wenn die Schicht vor Mitternacht begonnen hat.
    • Pausen zählen nicht: Der Rechner zieht eine Pause mit Uhrzeit genau dort ab, wo sie liegt.
    • Monatswert: Mit der Zahl der Schichten sehen Sie den Zuschlag pro Monat.

    Was kann dieser Rechner berechnen?

    Nachtstunden im gewählten Zeitfenster

    Die Arbeitszeit (ohne Pause) innerhalb des Fensters, das für Ihren Zuschlag gilt: 23–6 Uhr (ArbZG), 22–6 Uhr (häufig im Tarifvertrag), 20–6 Uhr (§ 3b EStG), 22–5 Uhr (Bäckereien) oder ein eigenes Fenster.

    Nachtarbeit nach dem Arbeitszeitgesetz

    Unabhängig vom gewählten Fenster prüft der Rechner, ob mehr als zwei Stunden zwischen 23 und 6 Uhr liegen – dann ist es Nachtarbeit im Sinne des § 2 Abs. 4 ArbZG.

    Zuschlag in Euro

    Nachtstunden × Stundenlohn × Zuschlagssatz, je Schicht und pro Monat.

    Steuer- und beitragsfreier Höchstbetrag

    Wie viel des Zuschlags höchstens steuerfrei (Grundlohn bis 50 €) und beitragsfrei (Grundlohn bis 25 €) sein kann – mit 25 % bzw. 40 % für 0–4 Uhr.

    Die Eingaben erklärt

    Schichtbeginn und Schichtende

    Uhrzeiten der Schicht, z. B. 22:00 und 06:00. Liegt das Ende vor dem Beginn, rechnet der Rechner bis zum Folgetag.

    Pause und Pausenbeginn

    Dauer in Minuten und Uhrzeit, z. B. 30 um 02:00. Ohne Uhrzeit kann der Rechner nicht wissen, ob die Pause in die Nacht fällt – er zieht sie dann nicht von den Nachtstunden ab und weist darauf hin.

    Nachtzeit für den Zuschlag

    Das Zeitfenster aus Ihrem Tarif- oder Arbeitsvertrag. Steht dort nichts, ist häufig 22–6 Uhr üblich; für die gesetzliche Einordnung gilt immer 23–6 Uhr.

    Stundenlohn

    Der Grundlohn pro Stunde in Euro, ohne Zuschläge.

    Zuschlag %

    Der vereinbarte Nachtzuschlag, z. B. 25.

    Schichten/Monat

    Wie viele gleiche Nachtschichten Sie im Monat haben, für den Monatswert.

    Die Ergebnisse erklärt

    ErgebnisBedeutung
    NachtstundenArbeitszeit im gewählten Zuschlagsfenster, ohne Pause.
    Arbeitszeit nettoGanze Schicht minus Pause.
    davon 23–6 Uhr (ArbZG)Grundlage für „Nachtarbeit ja/nein“.
    davon 20–6 Uhr (§ 3b)Stunden, für die ein Zuschlag steuerfrei sein kann; in Klammern der Anteil 0–4 Uhr.
    Zuschlag je Schicht / im MonatBruttobetrag laut Ihrem Satz.
    davon max. steuerfreiObergrenze nach § 3b EStG für diese Schicht.
    davon max. beitragsfreiObergrenze für die Sozialversicherungsfreiheit (Grundlohn bis 25 €).

    So verwenden Sie den Rechner

    Schritt 1: Schicht und Pause eintragen

    Mit Uhrzeit der Pause, wenn bekannt.

    Schritt 2: Zeitfenster aus dem Vertrag wählen

    Im Zweifel im Tarifvertrag unter „Nachtarbeit“ nachsehen.

    Schritt 3: Lohn und Zuschlag ergänzen

    Für den Eurobetrag und die Steuerfreiheit.

    Schritt 4: Ergebnis mit der Lohnabrechnung vergleichen

    Nachtstunden und Zuschlag sollten dort pro Monat ausgewiesen sein.

    Formeln

    Nachtstunden  = Überschneidung der Arbeitszeit (ohne Pause) mit dem Zeitfenster
    Zuschlag      = Nachtstunden × Stundenlohn × Zuschlagssatz
    steuerfrei ≤  Stunden 20–6 Uhr (ohne 0–4) × min(Lohn; 50 €) × min(Satz; 25 %)
                  + Stunden 0–4 Uhr × min(Lohn; 50 €) × min(Satz; 40 %*)
    beitragsfrei ≤ dasselbe mit min(Lohn; 25 €)
    * 40 % nur, wenn die Schicht vor 0 Uhr begonnen hat, sonst 25 %

    Gezählt werden nur Stunden, die sowohl im Zuschlagsfenster Ihres Vertrags als auch im steuerlichen Fenster 20–6 Uhr liegen. Die Grenzen stammen aus § 3b Abs. 1–3 EStG und § 1 Abs. 2 Nr. 1 SvEV.

    Beispiele

    Klassische Nachtschicht mit Tarifzuschlag

    Eingabe: 22:00–6:00 Uhr, 30 min Pause um 2:00 Uhr, Fenster 22–6 Uhr, 20 € Stundenlohn, 25 % Zuschlag.
    Rechnung: 7:30 h Arbeit, alle im Fenster; Zuschlag 7,5 × 20 × 25 % = 37,50 €. Steuerfrei: 4 h außerhalb 0–4 Uhr × 20 € × 25 % = 20,00 € + 3,5 h in 0–4 Uhr × 20 € × 25 % = 17,50 €.
    Ergebnis: 37,50 € Zuschlag, vollständig steuer- und beitragsfrei. Nach ArbZG liegen 6:30 h zwischen 23 und 6 Uhr – Nachtarbeit.

    Hoher Zuschlag und hoher Grundlohn

    Eingabe: wie oben, aber 30 € Stundenlohn und 50 % Zuschlag.
    Rechnung: Zuschlag 7,5 × 30 × 50 % = 112,50 €. Steuerfrei höchstens 4 × 30 × 25 % + 3,5 × 30 × 40 % = 30,00 + 42,00 = 72,00 €. Beitragsfrei mit 25 € Grundlohn: 4 × 25 × 25 % + 3,5 × 25 × 40 % = 60,00 €.
    Ergebnis: Von 112,50 € sind höchstens 72,00 € steuerfrei und 60,00 € beitragsfrei; der Rest ist steuer- bzw. beitragspflichtig.

    Schicht, die erst nach Mitternacht beginnt

    Eingabe: 1:00–8:00 Uhr ohne Pause, Fenster 20–6 Uhr, 20 €, 40 % Zuschlag.
    Rechnung: 5 h im Fenster; Zuschlag 5 × 20 × 40 % = 40,00 €. Weil die Schicht nicht vor 0 Uhr begann, gelten auch für 1–4 Uhr nur 25 %: 5 × 20 × 25 % = 25,00 €.
    Ergebnis: 40,00 € Zuschlag, davon höchstens 25,00 € steuerfrei.

    Drei verschiedene „Nachtzeiten“

    ZweckZeitfensterQuelle
    Arbeitsschutz (Nachtarbeit, Nachtarbeitnehmer)23–6 Uhr, Bäckereien 22–5 Uhr§ 2 Abs. 3 ArbZG
    Höhe des Zuschlagslaut Tarif- oder Arbeitsvertrag, oft 22–6 UhrVertrag; sonst § 6 Abs. 5 ArbZG („angemessen“)
    Steuerfreiheit des Zuschlags20–6 Uhr, 0–4 Uhr erhöht§ 3b EStG

    Nachtarbeit und Nachtarbeitnehmer

    Nachtarbeit ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst (§ 2 Abs. 4 ArbZG). Eine Spätschicht bis 1:00 Uhr hat genau zwei Stunden in der Nachtzeit und ist noch keine Nachtarbeit; eine Spätschicht von 17:00 bis 1:15 Uhr schon.

    Nachtarbeitnehmer ist, wer Nachtarbeit normalerweise in Wechselschicht leistet oder an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr (§ 2 Abs. 5). Für sie gilt:

    • Arbeitszeit höchstens 8 Stunden, bis 10 Stunden nur mit Ausgleich innerhalb von einem Kalendermonat oder vier Wochen (§ 6 Abs. 2) – nachrechnen mit dem Ausgleichszeitraum-Rechner.
    • Anspruch auf arbeitsmedizinische Untersuchung vor Beginn und danach alle drei Jahre, ab 50 Jahren jährlich (§ 6 Abs. 3).
    • Anspruch auf eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag, wenn kein Tarifvertrag gilt (§ 6 Abs. 5). Die Rechtsprechung hält bei Dauernachtarbeit regelmäßig 30 %, sonst 25 % für angemessen.

    Wie viele Nachtschichten ein ganzer Dienstplan enthält, zählt der Schichtplan-Prüfer.

    Was das Ergebnis beeinflusst

    • Das vertragliche Zeitfenster: eine Stunde mehr oder weniger je Schicht.
    • Lage der Pause: Eine Pause um 2 Uhr mindert die Nachtstunden, eine um 21 Uhr bei Fenster 22–6 nicht.
    • Schichtbeginn vor oder nach Mitternacht: entscheidet über 25 % oder 40 % steuerfrei zwischen 0 und 4 Uhr.
    • Grundlohn über 25 € bzw. 50 €: begrenzt Beitrags- bzw. Steuerfreiheit.
    • Sonn- und Feiertage: haben eigene, höhere Sätze in § 3b, die dieser Rechner nicht abbildet.

    Wer den Rechner nutzt

    • Pflegekräfte und Rettungsdienst mit regelmäßigen Nachtdiensten.
    • Beschäftigte in Produktion, Logistik und Sicherheitsdiensten im Schichtbetrieb.
    • Gastronomie und Hotellerie mit Spätdiensten über Mitternacht.
    • Bäckereien mit dem abweichenden Nachtfenster 22–5 Uhr.
    • Kleine Arbeitgeber, die einen Nachtzuschlag festlegen und dessen Steuerfreiheit abschätzen wollen.

    Typische Fehler

    Das falsche Fenster verwenden

    Wer den Tarifzuschlag mit 23–6 Uhr berechnet, obwohl der Tarif 22–6 Uhr vorsieht, verliert eine Stunde pro Schicht. Das ArbZG-Fenster ist für den Arbeitsschutz maßgeblich, nicht für die Bezahlung.

    Pause nicht abziehen

    Zuschläge gibt es nur für geleistete Arbeit. Mit Uhrzeit der Pause rechnet der Rechner exakt.

    40 % für jede Schicht annehmen

    Der erhöhte steuerfreie Satz gilt nur für 0–4 Uhr und nur bei Beginn vor Mitternacht.

    Steuerfrei mit beitragsfrei gleichsetzen

    Über 25 € Grundlohn ist ein Teil des Zuschlags zwar steuerfrei, aber beitragspflichtig.

    Tipps

    • Das Zuschlagsfenster und den Satz im Tarifvertrag nachschlagen und im Rechner speichern (Link kopieren).
    • Pausen in der Nacht mit Uhrzeit notieren.
    • Monatswert mit der Lohnabrechnung abgleichen – dort sollten Nachtstunden und Zuschlag getrennt stehen.

    Rechtliche Hinweise

    Maßgeblich sind §§ 2, 6 ArbZG für den Arbeitsschutz, § 3b EStG für die Steuerfreiheit und § 1 Abs. 2 Nr. 1 SvEV für die Beitragsfreiheit. Steuerfrei ist ein Zuschlag nur, wenn er neben dem Grundlohn für tatsächlich geleistete Nachtarbeit gezahlt wird. Sonntags- und Feiertagszuschläge (§ 3b: 50 %, 125 %, 150 %) sind nicht enthalten. Die Angaben zu Steuer und Sozialversicherung sind allgemeine Informationen und keine Steuerberatung; maßgeblich ist die Lohnabrechnung Ihres Arbeitgebers.

    Häufige Fragen

    Ab wann gilt eine Schicht als Nachtarbeit?

    Wenn sie mehr als zwei Stunden der Nachtzeit von 23 bis 6 Uhr umfasst (in Bäckereien 22 bis 5 Uhr). Eine Schicht bis 1:00 Uhr ist es noch nicht, eine bis 1:15 Uhr schon.

    Wie berechne ich den Nachtzuschlag?

    Nachtstunden im vertraglichen Zeitfenster × Stundenlohn × Zuschlagssatz. 7,5 Stunden × 20 € × 25 % ergeben 37,50 € pro Schicht.

    Wie viele Nachtstunden hat eine Schicht von 22 bis 6 Uhr?

    Nach ArbZG 7 Stunden (23–6 Uhr), nach Tarifen mit 22–6 Uhr und nach § 3b EStG 8 Stunden – jeweils abzüglich einer Pause in diesem Zeitraum.

    Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf Nachtzuschlag?

    Nachtarbeitnehmer ja – auf einen angemessenen Zuschlag oder freie Tage (§ 6 Abs. 5 ArbZG), wenn kein Tarifvertrag etwas regelt. Wer nur gelegentlich nachts arbeitet und kein Nachtarbeitnehmer ist, hat ohne Vertrag oder Tarif keinen gesetzlichen Anspruch.

    Warum 40 % zwischen 0 und 4 Uhr?

    § 3b Abs. 3 Nr. 1 EStG erhöht den steuerfreien Satz für Arbeit zwischen 0 und 4 Uhr auf 40 %, wenn die Arbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde. Beginnt die Schicht erst um 0 Uhr oder später, bleibt es bei 25 %.

    Zählt die Pause zu den Nachtstunden?

    Nein. Zuschläge werden für tatsächlich geleistete Arbeit gezahlt. Geben Sie die Uhrzeit der Pause an, damit der Rechner sie abziehen kann.

    Ist der Nachtzuschlag auch sozialversicherungsfrei?

    Steuerfreie Zuschläge sind beitragsfrei, soweit der Grundlohn 25 € pro Stunde nicht übersteigt (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 SvEV). Darüber sind sie steuerfrei, aber beitragspflichtig.

    Wer gilt als Nachtarbeitnehmer?

    Wer regelmäßig in Wechselschicht Nachtarbeit leistet oder an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr nachts arbeitet (§ 2 Abs. 5 ArbZG).

    Wie lange darf eine Nachtschicht dauern?

    Für Nachtarbeitnehmer grundsätzlich 8 Stunden, bis 10 Stunden, wenn im Durchschnitt eines Kalendermonats oder von vier Wochen 8 Stunden je Werktag nicht überschritten werden (§ 6 Abs. 2 ArbZG).

    Bekomme ich den Zuschlag auch im Urlaub oder bei Krankheit?

    In der Regel fließen regelmäßige Nachtzuschläge in das Urlaubsentgelt und die Entgeltfortzahlung ein. Steuerfrei nach § 3b sind sie dann aber nicht, weil keine Nachtarbeit tatsächlich geleistet wurde.

    Fazit

    Aus Schicht, Pause und dem Zeitfenster Ihres Vertrags berechnet der Nachtarbeit-Rechner die Nachtstunden, ob Nachtarbeit nach Arbeitszeitgesetz vorliegt, den Zuschlag in Euro und den höchstens steuer- und beitragsfreien Anteil. Er hilft allen, die nachts arbeiten, die eigene Abrechnung nachzuvollziehen.

    Quellen