Arbeitszeitgesetz: die Regeln in Zahlen
Das Arbeitszeitgesetz erlaubt 8 Stunden Arbeit pro Werktag, bis zu 10 Stunden mit Ausgleich, verlangt 30 bzw. 45 Minuten Pause und 11 Stunden Ruhezeit. Hier stehen alle Grenzwerte mit Paragraph, Rechenweg und dem Stand der geplanten Reform.
Alle Grenzwerte auf einen Blick
| Regel | Wert | Paragraph |
|---|---|---|
| Arbeitszeit pro Werktag | 8 h | § 3 Satz 1 |
| Verlängerung | bis 10 h, wenn im Schnitt von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen 8 h je Werktag | § 3 Satz 2 |
| Werktage | Montag bis Samstag (6 Tage) | § 3 i. V. m. § 9 |
| Woche (rechnerisch) | 48 h im Durchschnitt, höchstens 60 h | 6 × 8 h / 6 × 10 h |
| Ruhepause | 30 min ab mehr als 6 h, 45 min ab mehr als 9 h; Abschnitte ≥ 15 min | § 4 |
| Arbeit am Stück | höchstens 6 h ohne Pause | § 4 Satz 3 |
| Ruhezeit | 11 h ununterbrochen; in bestimmten Branchen 10 h mit Ausgleich | § 5 |
| Nachtzeit | 23–6 Uhr (Bäckereien/Konditoreien 22–5 Uhr) | § 2 Abs. 3 |
| Nachtarbeit | mehr als 2 h der Nachtzeit | § 2 Abs. 4 |
| Nachtarbeitnehmer | 8 h, bis 10 h mit Ausgleich innerhalb 1 Kalendermonat oder 4 Wochen | § 6 Abs. 2 |
| Sonn- und Feiertage | 0–24 Uhr beschäftigungsfrei, Ausnahmen nach § 10 | § 9 |
| Freie Sonntage | mindestens 15 pro Jahr; Ersatzruhetag binnen 2 Wochen | § 11 |
| Aufzeichnung | Arbeitszeit über 8 h je Werktag, 2 Jahre aufbewahren | § 16 Abs. 2 |
| Bußgeld | bis 30.000 € | § 22 Abs. 2 |
Rechtsstand: Arbeitszeitgesetz vom 6. Juni 1994, zuletzt geändert durch Art. 52 des Gesetzes vom 23.10.2024. Die Rechner auf dieser Website verwenden genau diese Werte.
8 oder 10 Stunden? Der Ausgleichszeitraum
Das Gesetz begrenzt nicht die einzelne Woche, sondern den Durchschnitt. Weil der Samstag ein Werktag ist, stehen in einer Woche 6 × 8 = 48 Stunden „Kontingent“ zur Verfügung. Wer montags bis freitags arbeitet, kann also regelmäßig 9,6 Stunden pro Tag arbeiten (5 × 9,6 = 48), ohne den Schnitt zu überschreiten – vorausgesetzt, die Tage bleiben unter 10 Stunden.
Rechenbeispiel: 24-Wochen-Ausgleich
Eine Beschäftigte arbeitet 8 Wochen lang Montag bis Freitag je 10 Stunden (50 h/Woche) und danach 16 Wochen lang 40 Stunden.
Summe: 8 × 50 h + 16 × 40 h = 400 h + 640 h = 1.040 h Werktage: 24 Wochen × 6 = 144 Werktage Durchschnitt: 1.040 h ÷ 144 = 7,22 h je Werktag → zulässig (≤ 8 h)
Mit Ihren eigenen Wochen rechnet das der Ausgleichszeitraum-Rechner. Urlaubs- und Krankheitstage taugen dabei nicht als „Ausgleichstage“ mit 0 Stunden: Nach Art. 16 Buchst. b der EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG bleiben sie bei der Berechnung des Durchschnitts unberücksichtigt oder sind neutral anzusetzen.
Pausen und Ruhezeit
Pausen unterbrechen den Arbeitstag, Ruhezeit liegt zwischen zwei Arbeitstagen. Die Einzelheiten zu Pausen – Aufteilung, Lage, Grenzfälle an der 6-Stunden-Schwelle – erklärt der Ratgeber Pausenregelung. Den frühesten erlaubten Arbeitsbeginn nach Feierabend berechnet der Ruhezeit-Rechner.
Nachtarbeit
Nachtzeit ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr. Nachtarbeit liegt vor, wenn eine Schicht mehr als zwei Stunden davon umfasst – eine Spätschicht bis 1:00 Uhr (zwei Stunden) ist also noch keine Nachtarbeit, eine bis 1:30 Uhr schon. Nachtarbeitnehmer (Wechselschicht mit regelmäßiger Nachtarbeit oder Nachtarbeit an mindestens 48 Tagen im Jahr) haben einen kürzeren Ausgleichszeitraum von einem Kalendermonat oder vier Wochen, Anspruch auf arbeitsmedizinische Untersuchungen und auf einen angemessenen Zuschlag oder freie Tage (§ 6 Abs. 5 ArbZG). Wie viele Stunden Ihrer Schicht in die Nachtzeit fallen und wie viel Zuschlag steuerfrei sein kann, zeigt der Nachtarbeit-Rechner.
Was zählt zur Arbeitszeit?
Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen (§ 2 Abs. 1). Vorgeschriebenes Umkleiden im Betrieb und Bereitschaftsdienst gehören dazu, der normale Arbeitsweg und reine Rufbereitschaft in der Regel nicht. Die Einzelfälle mit Rechtsprechung erklärt der Ratgeber Was zählt zur Arbeitszeit?.
Überstunden und Arbeitszeitkonto
Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die Arbeitszeit, regelt aber weder die Bezahlung von Überstunden noch Arbeitszeitkonten. Wann Überstunden Pflicht sind und vergütet werden, steht im Ratgeber Überstunden; wie Plus- und Minusstunden verbucht werden, im Ratgeber Arbeitszeitkonto. Jede geleistete Stunde zählt für die Grenzen des Gesetzes – auch wenn sie später abgefeiert wird.
Sonntags- und Feiertagsarbeit
An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen darf grundsätzlich nicht gearbeitet werden (§ 9). § 10 listet Ausnahmen, etwa für Krankenhäuser, Gastronomie, Verkehr, Energieversorgung, Landwirtschaft und Medien. Wer sonntags arbeitet, erhält einen Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen, und mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen frei bleiben (§ 11). Einen gesetzlichen Anspruch auf Sonntagszuschläge regelt das ArbZG nicht; er ergibt sich aus Tarif- oder Arbeitsvertrag.
Für wen das Gesetz nicht gilt
Nicht erfasst sind unter anderem leitende Angestellte, Chefärzte, Leiter öffentlicher Dienststellen mit Personalverantwortung und Arbeitnehmer, die in häuslicher Gemeinschaft mit Betreuten leben (§ 18). Für Jugendliche gilt statt des ArbZG das Jugendarbeitsschutzgesetz mit strengeren Grenzen: 8 Stunden pro Tag, 40 pro Woche, 5-Tage-Woche, 12 Stunden Freizeit zwischen zwei Arbeitstagen. Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern werden zusammengerechnet (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2) – wer neben einer Vollzeitstelle einen Minijob hat, muss beide Zeiten gemeinsam betrachten.
Zeiterfassung und Reform 2026
Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit schon heute erfassen (BAG, 13.09.2022 – 1 ABR 22/21); die Form ist frei. Was das im Einzelnen bedeutet, erklärt der Ratgeber Zeiterfassungspflicht. Ein Referentenentwurf vom Juni 2026 sieht eine wöchentliche Höchstarbeitszeit per Tarifvertrag und die elektronische Erfassung vor; in Kraft ist davon nichts (Stand 26.09.2026). Die Einzelheiten stehen unter Arbeitszeitgesetz-Reform 2026. Unsere Rechner rechnen nach geltendem Recht; Änderungen dokumentieren wir in der Methodik.
Das Wichtigste in Kürze
- 8 h pro Werktag, bis 10 h, wenn der Durchschnitt über 6 Monate/24 Wochen bei 8 h liegt.
- Werktage sind Mo–Sa: 48 h pro Woche im Schnitt, 60 h als absolute Wochengrenze.
- Pause 30/45 min, Ruhezeit 11 h, Nachtzeit 23–6 Uhr.
- Mehrere Jobs werden zusammengerechnet.
- Die Reform 2026 ist ein Entwurf – maßgeblich ist das geltende Gesetz.
Häufige Fragen
Wie viele Stunden darf man maximal am Tag arbeiten?
10 Stunden Arbeitszeit ohne Pausen, sofern der Durchschnitt im Ausgleichszeitraum 8 Stunden je Werktag nicht überschreitet. Mit 45 Minuten Pause ergibt das höchstens 10:45 Stunden Anwesenheit.
Ist der Samstag ein Werktag?
Ja. Werktage sind alle Tage außer Sonn- und gesetzlichen Feiertagen, also Montag bis Samstag.
Gilt das Arbeitszeitgesetz auch für Beamte?
Nein. Für Beamtinnen und Beamte gelten die Arbeitszeitverordnungen des Bundes und der Länder. Für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst gilt dagegen das Arbeitszeitgesetz.
Gilt das Arbeitszeitgesetz auch für Minijobber?
Ja, für alle Arbeitnehmer unabhängig vom Umfang der Beschäftigung, einschließlich Pausen und Ruhezeiten.
Quellen
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG) – gesetze-im-internet.de
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- BAG, Beschluss vom 13.09.2022 – 1 ABR 22/21
- Deutscher Bundestag: Debatte zur Arbeitszeit (2026)
Weitere Erklärungen zu Pausen, Höchstarbeitszeit, Überstunden und Zeiterfassung finden Sie gesammelt im Ratgeber Arbeitszeit.
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