Minijob-Rechner: Stunden pro Monat
Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 € im Monat. Wie viele Stunden das sind, hängt von Ihrem Stundenlohn ab – und von Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld. Der Rechner zeigt die Höchststunden pro Monat, Woche und Tag.
Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser; Eingaben werden nicht an einen Server übertragen. Keine Rechtsberatung – Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können abweichen. So rechnen wir.
Was berechnet der Minijob-Rechner?
Ein Minijob mit Verdienstgrenze ist eine Beschäftigung, bei der Sie im Durchschnitt höchstens 603 € im Monat verdienen (Stand 2026). Wie viele Stunden das sind, hängt allein von Ihrem Stundenlohn ab – und davon, ob Sie zusätzlich Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld bekommen. Der Rechner teilt das verfügbare Budget durch den Stundenlohn und zeigt die höchstmöglichen Stunden pro Monat, pro Woche und pro Tag.
Geben Sie zusätzlich die geplanten Wochenstunden ein, prüft er, ob die Stelle ein Minijob bleibt, in den Übergangsbereich (Midijob) fällt oder eine reguläre Beschäftigung wird.
Warum die Stunden ausrechnen?
- Die Grenze ist in Euro, der Arbeitsplan in Stunden: Der Rechner übersetzt das eine ins andere.
- Weihnachtsgeld wird oft vergessen: Es zählt mit und senkt die zulässigen Stunden.
- Höherer Lohn, weniger Stunden: Bei 20 € Stundenlohn sind es rund 30 statt 43 Stunden im Monat.
- Mindestlohn im Blick: Liegt der Lohn darunter, weist der Rechner darauf hin.
Was kann dieser Rechner berechnen?
Höchststunden bei einem Stundenlohn
Eingabe: Stundenlohn. Ergebnis: Stunden pro Monat, Woche und Tag. Beispiel: 13,90 € → 43:22 h pro Monat, 10:00 h pro Woche.
Höchststunden mit Einmalzahlungen
Zusätzlich Weihnachts- oder Urlaubsgeld pro Jahr. Ergebnis: geringeres Monatsbudget und weniger Stunden. Beispiel: 15 € und 300 € Weihnachtsgeld → 38:32 h pro Monat.
Prüfung geplanter Wochenstunden
Zusätzlich die geplanten Stunden pro Woche. Ergebnis: Monatsverdienst im Durchschnitt und Einordnung als Minijob, Midijob oder reguläre Beschäftigung.
Minijob für einen Teil des Jahres
Beschäftigungsmonate anpassen, z. B. 6. Die Jahresgrenze sinkt entsprechend (6 × 603 € = 3.618 €).
Die Eingaben erklärt
Stundenlohn
Ihr Bruttostundenlohn in Euro, z. B. 14,50. Voreingestellt ist der Mindestlohn 2026 von 13,90 €.
Geplante Stunden pro Woche (optional)
Wie viele Stunden Sie durchschnittlich pro Woche arbeiten sollen, z. B. 8:00 oder 7,5.
Einmalzahlungen pro Jahr
Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder andere Sonderzahlungen, auf die ein Anspruch besteht, in Euro für das ganze Jahr. Häufiger Fehler: den Monatsbetrag eintragen.
Beschäftigungsmonate im Jahr
Wie viele Monate des Jahres der Minijob besteht, meist 12.
Die Ergebnisse erklärt
| Ergebnis | Bedeutung |
|---|---|
| Höchstens … h pro Monat | Monatsbudget ÷ Stundenlohn, auf volle Minuten abgerundet. |
| pro Woche (Ø) | Monatsstunden × 3 ÷ 13 – der Durchschnitt über das Jahr. |
| pro Tag | Wochenstunden bei 5 Arbeitstagen. |
| Monatsbudget Lohn | Was nach Abzug der Einmalzahlungen im Monat für den laufenden Lohn bleibt. |
| Jahresgrenze | 603 € × Beschäftigungsmonate. |
So verwenden Sie den Rechner
Schritt 1: Stundenlohn eintragen
Bruttolohn pro Stunde laut Vertrag; voreingestellt ist der Mindestlohn.
Schritt 2: Einmalzahlungen ergänzen
Nur solche, auf die Sie einen vertraglichen Anspruch haben.
Schritt 3: Höchststunden ablesen
Pro Monat, als Wochendurchschnitt und pro Tag bei 5 Arbeitstagen.
Schritt 4: Optional geplante Stunden prüfen
Der Rechner zeigt, ob der Plan in den Minijob passt.
Formeln
Verdienstgrenze = Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro (§ 8 Abs. 1a SGB IV) Monatsbudget = (603 € × Beschäftigungsmonate − Einmalzahlungen) ÷ Beschäftigungsmonate Stunden/Monat = Monatsbudget ÷ Stundenlohn Stunden/Woche = Stunden/Monat × 3 ÷ 13
2026: 13,90 € × 130 ÷ 3 = 602,33 € → 603 €. Die Kopplung sorgt dafür, dass zum Mindestlohn genau 10 Wochenstunden möglich sind.
Beispiele
Mindestlohn ohne Sonderzahlungen
Eingabe: 13,90 €, 12 Monate.
Rechnung: 603 € ÷ 13,90 € = 43,38 h.
Ergebnis: höchstens 43:22 Stunden pro Monat, 10:00 Stunden pro Woche.
Mit Weihnachtsgeld
Eingabe: 15 €, 300 € Weihnachtsgeld, 12 Monate.
Rechnung: (7.236 € − 300 €) ÷ 12 = 578 €; 578 ÷ 15 = 38,53 h.
Ergebnis: höchstens 38:32 Stunden pro Monat. Ohne Weihnachtsgeld wären es 40:12 Stunden.
Geplante 10 Stunden bei 15 €
Eingabe: 15 €, 10:00 h pro Woche.
Rechnung: 10 × 13 ÷ 3 × 15 € = 650 €.
Ergebnis: über der Minijob-Grenze – ein Midijob. Für einen Minijob müsste die Stelle auf höchstens 9:16 Stunden pro Woche sinken.
| Stundenlohn | Stunden pro Monat | Stunden pro Woche (Ø) |
|---|---|---|
| 13,90 € (Mindestlohn) | 43:22 | 10:00 |
| 14,50 € | 41:35 | 9:35 |
| 15,00 € | 40:12 | 9:16 |
| 16,00 € | 37:41 | 8:41 |
| 18,00 € | 33:30 | 7:43 |
| 20,00 € | 30:09 | 6:57 |
Was das Ergebnis beeinflusst
- Stundenlohn: Jeder Euro mehr Stundenlohn kostet je nach Lohnhöhe rund 1,5 bis 3 Stunden pro Monat.
- Einmalzahlungen: 300 € im Jahr senken das Monatsbudget um 25 €.
- Schwankende Monate: Beurteilt wird vorausschauend das Jahr; einzelne Monate dürfen höher liegen, wenn andere niedriger sind.
- Mindestlohnerhöhung: Mit dem Mindestlohn steigt auch die Grenze. Für 2027 ist ein Mindestlohn von 14,60 € beschlossen; die Grenze steigt dann auf 633 €.
Minijob, Arbeitszeit und Mindestlohn
Jahresbetrachtung: Ob die Grenze eingehalten ist, wird vorausschauend für ein Jahr beurteilt. Ein unvorhersehbares Überschreiten – etwa eine Krankheitsvertretung – schadet nicht, wenn es in höchstens zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres vorkommt und der Verdienst im jeweiligen Monat höchstens das Doppelte der Grenze erreicht (§ 8 Abs. 1b SGB IV).
Arbeitszeitgesetz: Minijobber sind Arbeitnehmer. Pausen, Ruhezeiten und Höchstarbeitszeit gelten uneingeschränkt, und bei mehreren Beschäftigungen werden die Arbeitszeiten zusammengerechnet (§ 2 Abs. 1 ArbZG). Wer tagsüber Vollzeit arbeitet und abends kellnert, braucht auch zwischen beiden Jobs 11 Stunden Ruhezeit und darf zusammen nicht mehr als 10 Stunden am Tag arbeiten – prüfen lässt sich das mit dem Wochenrechner.
Aufzeichnung: Für Minijobber muss der Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum siebten Tag nach der Arbeit aufzeichnen (§ 17 MiLoG). Einen Monatsbogen bietet der Stundenzettel.
Über 603 €: Zwischen 603,01 € und 2.000 € liegt der Übergangsbereich („Midijob“): sozialversicherungspflichtig, aber mit gleitend steigenden Beiträgen. Wie viele Stunden eine solche Teilzeitstelle pro Tag und Monat ergibt, zeigt der Teilzeit-Rechner.
Wer den Rechner nutzt
- Schülerinnen, Schüler und Studierende, die neben der Ausbildung jobben.
- Beschäftigte mit Hauptjob, die einen Minijob dazunehmen.
- Rentnerinnen und Rentner mit geringfügiger Beschäftigung.
- Kleine Betriebe und Privathaushalte, die einen Arbeitsplan für eine Aushilfe festlegen.
Typische Fehler
Mit 4 Wochen pro Monat rechnen
10 Stunden × 4 Wochen = 40 Stunden unterschätzt den Monat; im Durchschnitt hat er 4,33 Wochen. Der Rechner nutzt den genauen Faktor 13/3.
Weihnachtsgeld ignorieren
Eine vertraglich zugesagte Sonderzahlung zählt zum Jahresverdienst. Ohne sie im Plan kann die Grenze überschritten werden.
Den Monatsverdienst schwanken lassen, ohne das Jahr zu betrachten
Einzelne hohe Monate sind in Ordnung, wenn das Jahr im Schnitt passt – ein dauerhaft höherer Verdienst nicht.
Zwei Minijobs getrennt betrachten
Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet; gemeinsam gilt die Grenze von 603 €.
Tipps
- Die Wochenstunden bewusst etwas unter dem Maximum planen, um Spielraum für Vertretungen zu haben.
- Arbeitszeiten monatlich im Stundenzettel festhalten und mit dem Budget vergleichen.
- Zum Jahreswechsel prüfen, ob sich Mindestlohn oder eigener Stundenlohn ändern.
Rechtliche Hinweise
Grundlage sind § 8 SGB IV (Geringfügigkeitsgrenze, gelegentliches Überschreiten), die Mindestlohnanpassung zum 01.01.2026 (13,90 €) und das Mindestlohngesetz (§ 17 Aufzeichnung, § 22 Ausnahmen, u. a. für Minderjährige ohne Berufsabschluss, Auszubildende und bestimmte Praktika). Die Werte im Rechner haben den Stand 01.01.2026 und werden zum Jahreswechsel angepasst. Beiträge, Steuern und Befreiungen (etwa von der Rentenversicherungspflicht) berechnet der Rechner nicht; verbindliche Auskunft gibt die Minijob-Zentrale. Keine Rechts- oder Steuerberatung.
Häufige Fragen
Wie viele Stunden darf ich 2026 im Minijob arbeiten?
Zum Mindestlohn von 13,90 € höchstens 43 Stunden und 22 Minuten im Monat, das sind im Durchschnitt 10 Stunden pro Woche. Bei höherem Stundenlohn entsprechend weniger.
Wie viele Minijob-Stunden sind es bei 15 € Stundenlohn?
Höchstens 40:12 Stunden pro Monat bzw. 9:16 Stunden pro Woche, ohne Einmalzahlungen.
Darf ich in einem Monat mehr als 603 € verdienen?
Ja, wenn der Jahresdurchschnitt 603 € nicht übersteigt. Unvorhersehbare Überschreitungen sind in bis zu zwei Monaten eines Zeitjahres unschädlich, solange der Monatsverdienst höchstens das Doppelte der Grenze beträgt.
Zählt Weihnachtsgeld zur Minijob-Grenze?
Ja, wenn ein Anspruch darauf besteht – etwa aus Vertrag oder Tarif. Es wird auf das Jahr verteilt und verringert das monatliche Budget für den laufenden Lohn.
Was passiert, wenn der Mindestlohn steigt?
Dann steigt die Verdienstgrenze automatisch mit, die zulässigen Stunden zum Mindestlohn bleiben bei 10 pro Woche. Für 2027 ist ein Mindestlohn von 14,60 € beschlossen; die Grenze steigt dann auf 633 €.
Zählen Urlaub und Krankheit mit?
Ja. Auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; das fortgezahlte Entgelt zählt zum Verdienst.
Kann ich zwei Minijobs haben?
Ja, aber die Verdienste werden zusammengerechnet. Zusammen dürfen sie 603 € im Monat nicht übersteigen, sonst werden beide sozialversicherungspflichtig. Neben einer Hauptbeschäftigung ist ein Minijob anrechnungsfrei, jeder weitere wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet.
Was passiert, wenn ich die Grenze dauerhaft überschreite?
Dann ist die Beschäftigung ab diesem Zeitpunkt kein Minijob mehr, sondern bis 2.000 € ein Midijob im Übergangsbereich mit Sozialversicherungspflicht.
Muss mein Arbeitgeber meine Stunden aufschreiben?
Ja. Nach § 17 MiLoG muss er bei Minijobbern Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit bis spätestens zum siebten Tag nach der Arbeit aufzeichnen und zwei Jahre aufbewahren.
Gilt die 603-€-Grenze auch für kurzfristige Minijobs?
Nein. Kurzfristige Beschäftigungen sind durch die Dauer begrenzt – höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr – und haben keine Verdienstgrenze, dürfen aber nicht berufsmäßig ausgeübt werden.
Fazit
Aus Stundenlohn, Einmalzahlungen und Beschäftigungsmonaten berechnet der Minijob-Rechner, wie viele Stunden pro Monat, Woche und Tag bei 603 € Verdienstgrenze möglich sind, und prüft geplante Wochenstunden. Er hilft Beschäftigten und Arbeitgebern, einen Minijob sicher unter der Grenze zu planen.
Quellen
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